Die Solarthermie gewinnt zunehmend an Bedeutung als umweltfreundliche Energiequelle, und die Förderinitiative des Landes Steiermark bietet Ihnen die Möglichkeit, doppelte Vorteile zu nutzen. Als stolzer Partner von KBE-Haustechnik sind wir Ihr Ansprechpartner für eine reibungslose Umsetzung. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Sie die Solarthermie-Förderung in Betracht ziehen sollten:

Doppelte Förder-Chance nutzen

Mit der Förderung von doppeltsolar und der Partnerschaft von KBE-Haustechnik erhalten Sie nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern können auch von staatlichen Förderprogrammen profitieren. Diese kombinierte Unterstützung erleichtert Ihnen den Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung erheblich.

Schnellere Ergebnisse, kürzere Wartezeit

Dank effizienter Solarthermie-Technologie erzielen Sie rasch sichtbare Ergebnisse. Ihre Investition zahlt sich nicht nur in kurzer Zeit aus, sondern ermöglicht auch eine schnellere Umsetzung Ihrer Energieziele.

Heimische Wertschöpfung verdoppeln

Die Förderung tragen nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern stärken auch die lokale Wirtschaft. Durch die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen, einheimischen Unternehmen bleibt 75 % der Wertschöpfung in der Region.

Dreifache Effizienz im Vergleich zu Photovoltaik

Solarthermie bietet eine dreifach höhere Effizienz bei der Wärmeerzeugung im Vergleich zur Photovoltaik-Technik. Nutzen Sie die Sonnenkraft optimal aus und erzielen Sie maximale Resultate für Ihre Energieziele.

Effiziente Wärme dank Sonnenenergie in der Steiermark

Das Land Steiermark fördert seit 2023 neue solarthermische Anlagen für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Die Förderung ist für verschiedene Gebäude und Nutzungen verfügbar, von Wohnhäusern bis hin zu Schulen und Sportanlagen.

Alle weiteren Infos zur Förderung finden Sie unter www.doppeltsolar.at. 

Gerne beraten auch wir Sie rund um das Thema Solarthermien!

Der Umstieg auf eine alternative Heizlösung wird sowohl auf Bundes als auch auf Landesebene gefördert.

 

Bundesförderung in Österreich 2024: Bis zu 75% Förderung für Heizlösungen mit Biomasse

Das Klimaschutzministerium erhöht großzügig die Förderungen für den Umstieg von Öl und Gas auf umweltfreundliche Holzheizsysteme. Bis zu 75% der Kosten werden gefördert, insbesondere bei Pellet-, Hackgut- und Scheitholzheizungen.

 

Förderungen im Detail:

Förderhöhen für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus:

Pelletzentralheizungen: bis zu 18.000 €

  • Hackgutheizungen: bis zu 18.000 €
  • Scheitholzheizungen: bis zu 16.000 €
  • Solar-Bonus: Zusätzlich bis zu 2.500 €

 

Förderhöhen im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW):

Pelletzentralheizungen & Hackgutheizungen:

  • Anlagen < 50 kW: 18.000 €
  • Anlagen 50 kW bis 100 kW: 30.000 €
  • Anlagen > 100 kW: 37.000 €

 

Scheitholzheizungen:

  • Anlagen < 50 kW: 16.000 €

 

Zentralisierung des Heizungssystems:

Pro neu angeschlossener Wohnung: max. 4.000 € Förderung

 

Solar-Bonus:

Beim Heizungstausch mit thermischer Solaranlage: Zuschlag bis zu 5.000 €

 

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz:

Neue Möglichkeit ab 2022 für thermisch-energetische Sanierung und Heizkesseltausch.

 

Förderungen der Bundesländer, Fokus Steiermark:

Bis zu 29.000 € Förderung in der Steiermark für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen, zusätzlich zu Bundesförderungen.

Landesförderung für Solar bis zu 6.000 € in der Steiermark.

 

Gemeindeförderungen:

Individuelle Zuschüsse in österreichischen Gemeinden für Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen.

 

Gerne Beraten wir Sie zu der Förderung und dem Tausch Ihres Heizsystems

Diese Förderaktion läuft bis zum 31. Dezember 2020 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. März 2020 berücksichtigt werden – sofern sie den neuen Richtlinien des Landes Steiermark entsprechen.

Details zur Förderung für Heizungssanierung vom Land Steiermark

Die wichtigsten Änderungen:
Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht mehr gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

1. Förderung Biomasseheizungen:

Vollautomatische Biomassefeuerungenwie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro

Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 1.200 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro

Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:

  • Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website www.wohnbau.steiermark.at/ unter Ökoförderungen online zu finden.
  • Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.
  • Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.
  • Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln.
  • Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist dem Förderantrag beizulegen.

2. Förderung Solarthermieanlagen:

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung.
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.

Förderungshöhen wie bisher:
Bis 10 m2Kollektorfläche: 150 Euro/m2
Für jeden weiteren mKollektorfläche: 100 Euro/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2

Förderobergrenzen:

  • Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro
  • Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE
  • Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro

3. Förderung Wärmepumpen:

Wärmepumpenanlagen(Grundwasser- und Erdwärmepumpen) werden mit2.800 Euro gefördert. Luftwärmepumpen sind nicht mehr förderbar. Für Wärmepumpenanlagen sind keine weiteren Zuschläge möglich.
Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten “Energiesparberatung” des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier. Eine Heizlastberechnung sowie die JAZ-Calc-Berechnung sind nicht mehr beizulegen. Nach wie vor ist eine Zertifizierung zum Wärmepumpeninstallateurs erforderlich.

Technische Vorgaben für Wärmepumpen:

  • Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen.
  • Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb

4. Bisherige Effizienzzuschläge:

Die bisherigen Effizienzzuschläge für folgende Maßnahmen:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Hocheffizienzpumpen (sind ohnedies verpflichtend)
  • Ergänzende Maßnahmen (Dämmung von Heizungsrohren, Einbau von Heizkörper-Thermostatventilen)

entfallen ersatzlos. Weiters entfällt der Zuschlag (bisher 1.075 Euro) für die Kombination mit solarthermischen Anlagen beim Einbau von Schichtlade- oder Pufferspeichern.

5. Für Heizungssysteme sind ab jetzt neu beizubringen:

  • Rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt.

6. Tausch alter Holzheizungen nicht mehr förderfähig:

Der Tausch von alten Holzheizungsanlagen auf neue moderne Holzheizungssysteme ist im Rahmen der Ökoförderungen des Landes Steiermark nicht mehr förderbar, sondern nur noch im Rahmen der “Kleinen Sanierung” oder der “Umfassend energetischen Sanierung” in der steirischen Wohnbauförderung in Form einer sehr guten Darlehensförderung.

Links zu wichtigen Unterlagen für die Förderung vom Land Steiermark:

Förderungen Umweltlandesfonds und Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
gültig für Förderungsanträge ab 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020:

TEIL A – Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
TEIL B – Förderungen

Wir freuen uns auf Sie: 03133 93080