Startschuss der Photovoltaik-Kleinanlagenförderung
Ab 22.06 neue Förderung für Photovoltaik- und Solar! Der beste Zeitpunkt für eine neue Solar-Anlage ist JETZT!
1.Förderung für Privatbenutzer und Häuslbauer für Photovoltaik
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale beträgt für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW.
Ziel der Photovoltaik Förderung:
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten eltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.
Fördergegenstand Photovoltaik Förderung:
Gefördert werden ausschließlich neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Sollte die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage unter bestimmten Rahmenbedingungen gesetzlich vorgeschrieben sein (wie z. B. bei betrieblichen Neubauten in Wien), so kann die dabei vorgeschriebene Leistung nicht im Rahmen der Förderaktion „PhotovoltaikAnlagen“ des Klima- und Energiefonds gefördert
werden. Ebenso ist der Einbau von gebrauchten PV-Modulen nicht förderfähig.
Voraussetzungen Förderaktion Photovoltaik:
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 5 kWpeak. Die Anlage muss dem Stand der
Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen. Die errichtete Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem
Betrieb bleiben. Pro Standort kann nur für 1 Photovoltaik-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden. Weiters kann auch pro PhotovoltaikAnlage nur 1 Förderantrag gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Photovoltaik Förderung.
2.Förderung für Solaranlagen
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung zur Förderung für Solaranlagen.
Ziele der Förderaktion:
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen thermischen
Solarkollektoren und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Solaranlagen in privaten Haushalten.
Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.
Fördergegenstand Solar:
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Die Baubewilligung für
das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein. Die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren
wird nicht gefördert.
Vorraussetzungen für die Förderung Solar:
Die installierte Bruttokollektorfläche der Solaranlage muss unabhängig vom Verwendungszweck mindestens 4 m² umfassen. Der Lieferant der Anlage muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen (www.solarwaerme.at/guetesiegel/guetesiegel-betriebe), oder die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem , Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ (www.umweltzeichen.at/file/Richtlinie/UZ%2015/Long/Uz15_R7a_Richtlinie_Sonnenkollektoren_2016.pdf) zertifiziert sein, oder alle 3 nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:
+ Zertifizierung nach „Solar Keymark“-Richtlinie (www.solarkeymark.nl)
+ keine galvanische Beschichtung (bitte konsultierenSie Ihre Fachfirma/den Hersteller der Kollektoren)
+ Nachweis einer 10-jährigen Garantie für die Kollektoren (bitte konsultieren Sie Ihre Fachfirma/den Hersteller der Kollektoren)
Die Solaranlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende
Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen. Die errichtete Solaranlage muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem
Betrieb bleiben. Pro AntragstellerIn kann nur 1 Förderung für eine Solaranlage im Rahmen dieser Förderaktion beantragt werden. Weiters kann auch pro Solaranlage nur 1 Förderantrag gestellt werden.
Download Leitfaden Photovoltaik Förderung
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